für den Strombezug
13 ct / kWh (brutto)
für die Strom-Einspeisung
10 ct / kWh (brutto)
Für umsatzsteuerpflichtige Mitglieder muss die EEG zusätzliche Steuern abführen.
für den Strombezug
13 ct / kWh (netto)
13 ct / kWh (brutto)
für die Strom-Einspeisung
10 ct / kWh (netto)
12 ct / kWh (brutto) *
Die Teilnahme an einer regionalen EEG bringt zusätzlich eine Ersparnis von 4,46 Cent (brutto) pro kWh bei den Netzkosten. Diese Regel gilt nur für die Energie (kWh), die aus der regionalen EEG bezogen wird, und betrifft sowohl private als auch umsatzsteuerpflichtige Mitglieder.
Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass umsatzsteuerpflichtige Unternehmen keinen Vorsteuerabzug für Strom aus unserer EEG geltend machen können. Die EEG fällt unter die Kleinunternehmerregelung und ist von der Umsatzsteuer unecht befreit.
* Die Umsatzsteuerschuld wird auf den Leistungsempfänger, also die EEG Eidenberg, übertragen (Reverse-Charge-Verfahren). Das umsatzsteuerpflichtige Mitglied erhält als Gutschrift den angegebenen Nettobetrag.
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