Im Jahr 2021 wurde im österreichischen Nationalrat das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG) beschlossen.
Der Großteil dieses Pakets und der neuen Vorschriften ist am 28.07.2021 in Kraft getreten.
Das Ziel dieses Gesetzespakets ist es, bis ins Jahr 2030 Österreich (bilanziell) auf 100% Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und somit die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen.
Es gibt sehr viele Anforderungen aus dem "Clean Energy for All Europeans Package" (CEP) der Europäischen Union.
Durch das EAG-Paket werden die wichtigsten Vorgaben daraus in Österreich umgesetzt. Ein großer Teil davon betrifft die sogenannten Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEGs).
Eine Energiegemeinschaft stellt für die österreichische Energiewirtschaft eine große Erneuerung dar und hat zahlreiche Vorteile.
Die Bevölkerung, also auch du, hat nun erstmals überhaupt die Gelegenheit, Energie über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinsam zu produzieren, zu konsumieren, zu speichern und am Ende zu verkaufen.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass eine EEG immer aus zwei oder mehreren Mitgliedern oder Gesellschaftern bestehen muss und die Rechtspersönlichkeit in Form von Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder einer ähnlichen Vereinigung zu organisieren ist.
Das Ziel einer EEG stellt dabei jedoch nicht den finanziellen Gewinn in den Vordergrund, sondern die Erbringung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialgemeinschaftlicher Vorteile für ihre Mitglieder.
Wichtig zu wissen ist, dass es lokale EEGs und regionale EEGs gibt.
Lokale EEGs sind auf ein Niederspannungs-Verteilernetz (Trafo) beschränkt.
Regionale EEGs nutzen hingegen das bestehende Mittelspannungsnetz (Umspannwerk) des Netzbetreibers.
Wir, als EEG Eidenberg, sind eine regionale EEG. Daher ist es wichtig, dass Sie vor der Teilnahme überprüfen, ob Sie sich im Versorgungsgebiet (Umspannwerk) befinden (UWE Nord EGR 00055). Genauere Informationen dazu können bei uns angefragt werden.
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